Corona Maßahmen in Nordrhein-Westfalen

 

Deutschland ist föderalistisch organisiert, dies bedeutet, dass die Bundesländer größtenteils die Maßnahmen und Regeln selbst auslegen können, so wie diese durch die Bundesregierung beschlossen wurden. In dieser Übersicht wird die Situation, wie sie für Nordrhein-Westfalen gilt, wiedergegeben.

 

Reisen nach Deutschland

Ab dem 3. März sind die Niederlande nicht länger als Hochrisikogebiet eingestuft. 

Es gelten im Moment keine ergänzenden Regelungen. 

 

Die vollständige CoronaEinreiseV ist unter dem folgenden Link zu finden: Aktuelle Informationen für Reisende - Bundesgesundheitsministerium

 

Ab dem 3. April gilt in Nordrhein-Westfalen eine neue Corona-Schutzverordnung:

 

Die Maskenpflicht gilt weiterhin

  • In medizinischen und pflegerischen Einrichtungen wie Arztpraxen, Krankenhäusern, Pflegeheime etc.
  • In staatlichen Einrichtungen zur gemeinsamen Unterbringen vieler Menschen (Asyl- und Flüchtlingsunterkünfte, Gemeinschaftsunterkünfte für Wohnungslose, Justizeinrichtungen
  • Im Öffentlicher Personennahverkehr

Testpflicht

  • Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen dürfen nach wie vor nur mit einem aktuellen negativen Testnachweis betreten werden.
  • Gleiches gilt – dort allerdings nur für nicht immunisierte Personen – auch in Asyl- und Flüchtlingsunterkünften und Strafvollzugsanstalten etc.

Eine Übersicht aller Maßnahmen in Nordrhein-Westfalen erhalten Sie unter  www.land.nrw/corona. Nur die Informationen des Landes Nordrhein-Westfalen sind verbindlich.