Deutschland ist föderalistisch organisiert, dies bedeutet, dass die Bundesländer größtenteils die Maßnahmen und Regeln selbst auslegen können, so wie diese durch die Bundesregierung beschlossen wurden. In dieser Übersicht wird die Situation, wie sie für Nordrhein-Westfalen gilt, wiedergegeben.
Die Corona-Schutzverordnung vom 11. Januar 2021 wird bis zum 14. Februar 2021 verlängert und die bisher bestehende Maskenpflicht dahingehend geändert, dass ab dem 25. Januar 2021 das Tragen von medizinischen Masken im Öffentlichen Nahverkehr und in Geschäften sowie auf Parkplätzen Pflicht ist. Alltagsmasken aus Stoff sind nicht mehr zulässig.
Vom 11. Januar bis zum 14. Februar gilt in Nordrhein-Westfalen eine neue Corona-Schutzverordnung. Die wichtigsten Änderungen ab dem 11. Januar:
Kontaktreduzierung in der Öffentlichkeit:
Kitas und Schulen
Einzelhandel
Für Nordrhein-Westfalen gelten weiterhin die folgenden Maßnahmen:
Eine Übersicht aller Maßnahmen in Nordrhein-Westfalen erhalten Sie unter www.land.nrw/corona. Nur die Informationen des Landes Nordrhein-Westfalen sind verbindlich.