Corona Maßhmen Niederlande

 

Ab dem 6. September 2021 gilt in den Niederlanden für ganz Deutschland die Risikostufe Gelb. Nach einem Aufenthalt in Deutschland muss man einen Impf-, Test- oder Genesenennachweis mit sich führen. Es gilt keine Quarantänepflicht.  Weitere Informationen dazu finden Sie hier.

 

Untenstehende Empfehlungen und Maßnahmen gelten ab dem 19. April:

 

Basisempfehlungen

  • Waschen Sie sich regelmäßig die Hände.
  • Husten und niesen Sie in Ihren Ellbogen.
  • Bleiben Sie bei Beschwerden zu Hause und machen Sie einen (Selbst-)Test.
  • Lüften Sie die Innenräume und sorgen Sie für frische Luft.
  • Holen Sie sich Ihre Impfung, Auffrischungsimpfung oder Wiederholungsimpfung

 

Für alle, die Beschwerden haben, gilt die Empfehlung: zu Hause bleiben und einen Selbsttest machen. Ist das Ergebnis positiv? Vereinbaren Sie dann ggf.  einen Termin für einen Test bei der GGD und gehen Sie für mindestens 5 Tage in die Isolation. Sie können wieder nach draußen gehen, wenn Sie in den letzten 24 Stunden keine Symptome hatten. Für Arbeitnehmer, die Beschwerden haben, gilt die Empfehlung: zu Hause bleiben und einen Test machen. Wenn Sie positiv getestet werden: Gehen Sie in die Isolation und arbeiten Sie nach Möglichkeit im Home Office.

 

Mund-Nasen-Schutz

Die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes im ÖPNV wurde am Mittwoch, den 23. März 2022, aufgehoben. Sie können sich und andere schützen, indem Sie an belebten Orten einen Mund-Nasen-Schutz tragen.

Bis auf Weiteres bleibt das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in Flugzeugen und am Flughafen nach der Sicherheitskontrolle Pflicht.

 

Ab dem 23. März keine Tests für Zugang mehr (1G)

Die Einlasskontrolle (1G) galt bisher für größere Nachtclubs und Großveranstaltungen ohne feste Sitzplätze (mehr als 500 Besucher). Ab Mittwoch, dem 23. März 2022, können Besucher diese Orte wieder ohne vorherigen Test besuchen. Es wird dann keine Orte mehr geben, an denen der Corona-Zugangsnachweis gilt.

 

Reisen in die Niederlande

Für Personen, die aus der EU/Schengen in die Niederlande einreisen, entfällt ab dem 23. März die Verpflichtung, eine Test-, Genesungs- oder Impfbescheinigung vorzulegen. Auch für EU-Bürger, die aus Ländern außerhalb der EU/Schengen in die Niederlande reisen, gibt es keine Einreisebestimmungen. Allen, die in die Niederlande reisen, wird empfohlen, unmittelbar nach der Ankunft und am fünften Tag einen Selbsttest durchzuführen. Für Nicht-EU-Bürger gilt weiterhin ein EU-Einreiseverbot. Es gibt Ausnahmen, z. B. bei Reisen aus sicheren Ländern, bei geimpften oder genesenen Personen. Und für bestimmte Reisezwecke.

 

Eine Übersicht sämtlicher Maßnahmen in den Niederlanden können Sie auf der Website von der Rijksoverheid nachlesen. Nur die Informationen auf der Website von der Rijksoverheid sind bindend.